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Gericht weist GEMA-Klage gegen YouTube ab

In einigen Ecken des Netzes hört man nun ein hämisches Kichern: Die GEMA scheiterte mit dem Versuch, YouTube über eine Klage zur Zahlung von Schadenersatz und Abgaben zu verpflichten. Das Landgericht München hat die Klage einfach abgewiesen mit dem Hinweis auf den Status von YouTube als Hoster. Die teilweise einsetzende Häme ist durchaus nachvollziehbar, so hat es die GEMA doch geschafft im Netz einen ähnlich guten Ruf zu haben, wie die frühere GEZ, Hämorrhoiden oder eine Geschlechtskrankheit eigener Wahl. Das ist aber nicht der Verdienst der GEMA allein, YouTube hat hier mit entsprechend formulierten Hinweistafeln vor in Deutschland gesperrten Videos kräftig mitgeholfen.

Denn wer jetzt glaubt, dass nun die Zeiten gesperrter Videos in Deutschland vorbei sind, der irrt sich. Eher das Gegenteil dürfte der Fall sein. Angenommen, dass es dabei bleibt, das YouTube als Hoster nicht für die (vermeintlichen) Urheberrechtsverletzungen der User zur Zahlung von Abgaben gezwungen werden kann, so bleiben der GEMA noch weitere Optionen und mindestens eine davon muss die GEMA nutzen, schließlich ist es der Job der GEMA die Urheberrechte ihrer Mitglieder zu schützen und auszuwerten.

Zuerst wird die GEMA – so möglich – den weiteren Rechtsweg gegen YouTube nutzen. Aktuell habe ich noch nichts dazu gefunden, ob es da eine Möglichkeit zum Widerspruch o.ä. gibt, aber wenn so eine Möglichkeit besteht, dann wird die GEMA sie nutzen. Sollte dieser Weg nicht offen stehen oder sich weitere Gerichte der Auffassung anschließen, dass YouTube als Hoster nicht zahlen muss, dann sind die Möglichkeiten der GEMA aber noch lange nicht am Ende, schließlich gibt es in dem ganzen Spiel ja noch weitere Beteiligte:

Uploader: Die Videos kommen ja nicht aus dem Nichts zu YouTube, irgendjemand lädt so ein Video hoch. Also wäre es für die GEMA naheliegend, wenn sie sich an die Uploader halten. Wie sie an die Daten der Personen kommen wird sich zeigen, aber da finden sich sicherlich Mittel und Wege.

Nutzer: Natürlich wird die GEMA kaum jeden einzelnen Nutzer zur Kasse bitten können, der sich ein Video anschaut, aber YouTube-Videos bieten die tolle Möglichkeit in andere Webseiten eingebunden zu werden. So laden viele Bands, Labels und Promoter ihre aktuellen Musikvideos höchstselbstpersönlich auf YouTube und bitten Blogs und Magazine gerne, diese doch durch Einbindung in die eigene Website zu verbreiten. Wenn man nun YouTube als Hoster nicht abkassieren kann, dann doch vielleicht die vielen Webseiten, die Musikvideos von YouTube einbinden.

Und wenn das alles nicht weiter hilft, dann wird eben wirklich durch die GEMA gesperrt. Denn auch als Hoster muss YouTube aktiv werden, wenn Urheberrechtsverletzungen gemeldet werden. Ob die Musiker und Labels damit so glücklich wären steht auf einem anderen Blatt. Immerhin ist für die YouTube auch eine Promotion-Plattform. Aber das können die dann unter sich und mit der GEMA ausmachen.

Aber es gäbe ja noch eine andere Option: Die GEMA könnte sich mit YouTube auf einen Vertrag einigen, wie ihn auch schon andere europäische Verwertungsgesellschaften abgeschlossen haben. Das Problem ist hierbei die Hartnäckigkeit mit der die GEMA auf einer Pro-Stream-Abrechnung und YouTube auf einer prozentualen Beteiligung an den Werbeerlösen bestehen. Bislang war keine Seite bereit, sich hier ernsthaft zu bewegen.

Fakt bleibt: Für (Schaden)Freude ist es eindeutig zu früh, die GEMA wird (und darf) nicht so schnell aufgeben. Wenn es ganz dumm läuft, dann wird das eine für den deutschen Teil des Internets richtig eklige Sache…

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